Schülerrat

Ein wichtiges Gremium

Der Schülerrat setzt sich aus den Klassensprecherinnen und Klassensprechern und den gewählten Schulsprecherinnen und Schulsprechern zusammen.

Der Schülerrat vertritt die Interessen der Schülerinnen und Schüler in der Schule und gegenüber der Behörde. Er kann, so steht es im Schulgesetz, „im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule selbstgestellte Aufgaben in eigener Verantwortung wahrnehmen“.
Der Schülerrat wählt je nach Größe der Schule drei bis fünf Vertreterinnen und Vertreter in die Schulkonferenz (§55). Der Schülerrat wählt zusätzlich ein bis zwei Vertreterinnen und Vertreter in den Kreisschülerrat.

Der Schülerrat kann Aktionen beschließen. So organisiert er Fußballturniere oder das Schlittschuhlaufen. Er darf Stellungnahmen abgeben, sobald die Schulkonferenz etwas von grundsätzlicher Bedeutung beschließt, sowie zu Fragen der Unterrichtsgestaltung und der Leistungsbeurteilung in der Schule.